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Der ärztliche Notdienst und Ihre persönlichen Daten
Zur Gewährleistung guter Dienstleistung, nehmen der/die Arzthelfer(in) und der/die Arzt/Ärztin vom ärztlichen Notdienst Ihre Personalien auf. Außer um Ihren Namen, Ihre Adresse, Namen und Adresse Ihres Hausarztes und Ihrer Krankenversicherung, geht es dabei auch um Ihre Krankenakte. Selbstverständlich werden diese Daten gut geschützt und sind nicht frei zugänglich.
Zum Schutz Ihrer Privatsphäre hat Huisartsenposten Amsterdam Regeln erstellt. Hier unten bekommen Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften in Sachen Datenschutz und wir erklären Ihnen kurz, wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen.
Ärztliche Schweigepflicht
Laut dem niederländischen Gesetz zu ärztlichen Behandlungsvereinbarungen, unterliegt jeder Arzt und seine Mitarbeiter der ärztlichen Schweigepflicht. Ärzte müssen Informationen, die sie während ihrer Berufsausübung erfahren, vertraulich behandeln, was bedeutet, dass sie diese Informationen nur mit den anderen Ärzten und Gesundheitshelfern austauschen dürfen, bei denen Sie in dem Moment in Behandlung sind. In allen anderen Fällen muss der Arzt Sie um Ihre Erlaubnis bitten, Informationen aus Ihrer Krankenakte weitergeben zu dürfen.
Niederländische Datenschutzbestimmungen
Das niederländische Gesetz zu Datenschutzbestimmungen erlegt Einrichtungen Verpflichtungen auf und verleiht Ihnen als Betroffene(r) einige Rechte. Daher dürfen Einrichtungen nur die Daten sammeln, die zu dem Zweck, zu dem Sie sie mitteilen, dienen. Die Daten, die Sie mitteilen, dürfen Sie jederzeit einsehen und wenn nötig korrigieren oder löschen lassen. Ferner melden Einrichtungen die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten beim niederländischen ‘College Bescherming Persoonsgegevens’ (CBP) (datenschutzbeauftragtes Kollegium).
Welche persönlichen Daten werden vom ärztlichen Notdienst erfasst?
Huisartsenposten Amsterdam hat festgelegt, welche Daten für eine gute Dienstleistung für Sie als Patient nötig sind. Bei persönlichen Daten geht es nicht nur um die Information, die schriftlich festgehalten wird, sondern auch um Telefongespräche zwischen dem/der Arzthelfer(in) oder dem/der Hausarzt/Hausärztin und Ihnen. Diese Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist von Huisartsenposten Amsterdam beim ‘College Bescherming Persoonsgegevens’ gemeldet. Diese Meldungen kann man im Internet unter www.cbpweb.nl einsehen.
Warum werden diese Daten erfasst?
Ihre persönlichen Daten werden aus folgenden Gründen in die ärztliche Administration aufgenommen:
- zur Erfassung Ihrer gesundheitlichen Beschwerden, wie und von wem diese am besten behandelt werden können und, um auf diese Informationen bei weiterer Behandelung zurückgreifen zu können;
- zur Information Ihres eigenen Hausarztes zu Ihrem Kontakt mit dem ärztlichen Notdienst;
- im Notfall werden auch Daten an den Rettungsdienst weitergeleitet, so dass Ihnen schnell und effektiv geholfen werden kann;
- zur Weiterleitung der, durch die Dienstleistung, entstandenen Kosten an Ihre Krankenversicherung oder an Sie selbst.
Aus folgenden Gründen werden Tonaufnahmen von Telefongesprächen gemacht:
- um im Falle einer Klage im Nachhinein den Verlauf des Gespräches zurückverfolgen zu können;
- um die Qualität der von Arzthelfern/Arzthelferinnen geführten Telefongespräche prüfen zu können und diese gegebenenfalls mittels Schulung und Training verbessern zu können.
- Bei manchen ärztlichen Notdiensten sind, aus folgenden Gründen, Videokameras vorhanden:
- zur Gewährleistung der Sicherheit von Patienten und Personal;
- zur Beobachtung des Gesundheitszustandes von Patienten, zum Beispiel im Wartezimmer.
Kameras befinden sich ausschließlich beim Eingang, in den Gängen und im Wartezimmer.
Wer hat Zugriff auf Ihre persönlichen Daten?
Im Prinzip können nur Hausärzte und Arzthelfer/Arzthelferinnen, die an Ihrer gesundheitlichen Hilfeleistung beteiligt sind, Ihre Daten einsehen. Die Systeme, in denen diese Daten gespeichert sind (Computerdateien, Tonaufnahmen) sind mit Kennwörtern und Codes geschützt. Nur in eindeutig beschriebenen Ausnahmefällen haben andere Mitarbeiter Einsehen in einen Teil Ihrer Daten. So kann der Koordinator für Patientensicherheit und Beschwerden Ihre Krankenakte, mit Ihrer Erlaubnis, einsehen, um bei einer Beschwerde vermitteln zu können. Oder er kann im Falle von Zweifel und bei einer Beschwerde die Tonaufnahme eines Telefongesprächs anhören.
Patientenrechte
Patienten haben einige Rechte:
- das Einsehen der eigenen Krankenakte
Auf Anfrage können Sie eine Kopie Ihrer Krankenakte bekommen. Hierzu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und eine Kopie Ihres Personalausweises mitsenden.
Sie können auch eine andere Person oder eine Einrichtung bevollmächtigen Ihre Krankenakte anzufragen. Nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die von Ihnen persönlich unterzeichnet ist, gibt der ärztliche Notdienst Dritten Ihre Daten.
- das Recht auf Korrektur, Löschung und Schutz von Daten
Sollten in Ihrer Krankenakte Informationen aufgenommen sein, die Sie korrigiert oder gelöscht haben wollen, können Sie dies, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises, schriftlich beantragen, um Ihre Krankenakte (teilweise) ändern oder löschen zu lassen. Der Hausarzt, der Sie behandelt hat, wird dem zustimmen, es sei denn, es gibt zwingende Gründe dies nicht zu tun. Ihr eigener Hausarzt wird darüber informiert werden.
Sie können Ihren Antrag beim Koordinator für Patientensicherheit abgeben.
Zum Schluss
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Huisartsenposten Amsterdam
Huisartsenposten Amsterdam
Postbus 206
1000 AE Amsterdam